Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 39/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 10 d Abs. 1
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Berufswechsel, Fahrlehrer, Umschulung
Rechtsfrage: Aufwendungen einer Busfahrerin für eine Fahrlehrerausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte als Fortbildungskosten unbegrenzt abziehbar, wenn die bisherige Tätigkeit als Berufskraftfahrerin als notwendige Qualifizierungsmaßnahme für den Erwerb der Fahrlehrerlizenz berücksichtigt wird? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.10.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 1466/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 01 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 39/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG