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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 6/16 (BFH)
§§: EStG § 7 h, EStG § 7 i
Schlagwörter Erhöhte Absetzung, Sanierungsgebiet, Baudenkmal, Eigentumswohnung, Altbausanierung, Neubau, Aufteilung
Rechtsfrage: Ist eine im Sondereigentum der Kläger stehende Eigentumswohnung, die zwar in einem durch Rechtsverordnung förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, jedoch als Penthouse einen Neubau darstellt, da sie sich nicht innerhalb der Altbausubstanz befindet, sondern es sich um einen (erstmaligen) Aufbau auf die Altbausubstanz handelt, nach § 7 h EStG begünstigt? - Ist eine Aufspaltung der Anschaffungskosten in einen Teil für die Neuerstellung der Wohnung und in einen Teil für die baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zulässig oder handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut "Eigentumswohnung"? - Ist die zu § 7 i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h., dass auch eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal entstandene Eigentumswohnung steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann, auf die Vorschrift des § 7 h EStG übertragbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.02.2016
Vorinstanz/AZ: 5 K 11194/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 18 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.10.2017
Erledigungs-Az: X R 6/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 09