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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 76/00
§§: EStG § 32 Abs. 4 S 3, EStG § 32 Abs 4 S 2, DA-FamEStG 63.4.2.6 Abs 7
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildungszwecke, Fachliteratur, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Sind Kosten für die Beschaffung von für das Studium benötigter Fachliteratur als "Aufwendungen für besondere Ausbildungszwecke" mit den in § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG genannten "Bezügen" (z.B. Büchergeld bei der Begabtenförderung) vergleichbar und deshalb bei der Ermittlung des Grenzbetrags abzuziehen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.02.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 3879/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 683
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2000
Erledigungs-Az: VI R 76/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision teilweise begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 65 62