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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/17 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 22 Nr. 5, EStG § 93
Schlagwörter Rente, Abfindung, Altersvorsorge, Mehrjährige Tätigkeit, Ermäßigung
Rechtsfrage: Liegen die Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor, wenn ein Altersvorsorgevertrag ursprünglich nicht die Möglichkeit einer Kapitalabfindung vorsah, sondern die Abfindung einer Kleinbetragsrente erst nachträglich vereinbart wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 04.07.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 3136/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2019
Erledigungs-Az: X R 39/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 88