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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 51/15 (BFH) |
§§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 51, AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, AO § 55 Abs. 1, GewStG § 3 Nr. 6 Satz 1 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Stiftung, Selbstlosigkeit, Kunst, Zugang |
Rechtsfrage: | Gemeinnützigkeit/Selbstlosigkeit: Verfolgt eine zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst gegründete Stiftung gemeinnützige (selbstlose) Zwecke, wenn die Kunstwerke in den Wohnräumen des Stifters gelagert werden und der Allgemeinheit kaum zugänglich sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 487/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 03 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 51/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 28 |