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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/19 (BFH)
§§: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c, EStG § 50 d Abs. 1 Satz 2, EStG § 50 d Abs. 3, AEUV Art. 63
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Wandelanleihe, Zinsen, Kapitalertragsteuer, Erstattung, Kapitalverkehrsfreiheit, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Unterliegen Zinsen aus Wandelanleihen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben wurden, der beschränkten Steuerpflicht und sind diese somit kapitalertragsteuerpflichtig? - 2. Ist § 50 d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 im Lichte der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit und der Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH (EuGH-Urteil Deister Holding und Juhler Holding vom 20.12.2007 Rs C-504/16 und C-613/16, EU:C:2017:1009) einschränkend auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.01.2019
Vorinstanz/AZ: 2 K 1315/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2021
Erledigungs-Az: I R 27/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG