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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 26/19 (BFH)
§§: KStG § 14 Abs. 1 Satz 1, KStG § 17, AktG § 291 Abs. 1, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54
Schlagwörter Organschaft, Verlustverrechnung, EG, EU
Rechtsfrage: Finale Verluste bei einer "Organschaft über die Grenze": Setzt die Verrechnung sog. finaler Verluste einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der im Inland ansässigen Muttergesellschaft ("Organschaft über die Grenze") eine verbindliche schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaften voraus, die jedenfalls eine Verpflichtung zur Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft für den Fall der Verlustentstehung der Tochtergesellschaft beinhalten muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.03.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 218/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 13 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2023
Erledigungs-Az: I R 26/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 23