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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 38/10 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Sanierungsgewinn, Forderungsverzicht, Gesellschafterwechsel, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Ist ein Sanierungsgewinn, den eine Personengesellschaft durch einen Forderungsverzicht ihrer Gläubiger erzielt hat, den im Zeitpunkt des Verzichts beteiligten (Alt-)Gesellschaftern zuzurechnen, oder kommt eine Zurechnung bei den neu eingetretenen Gesellschaftern in Betracht, wenn eine Kapitalzuführung durch die Neugesellschafter Bedingung für den Forderungsverzicht gewesen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2168/07 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1984 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 38/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 04 08 |