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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 4/06 |
§§: | AO 1977 § 129, AO 1977 § 164 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Vorbehalt der Nachprüfung, Berichtigung |
Rechtsfrage: | Stellt die Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung durch die Eingabe einer falschen Kennziffer eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit dar oder liegt bei einem Irrtum eines Bearbeiters über die Bedeutung von ihm eingegebener Schlüsselzahlen ein Rechtsanwendungsfehler vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 17 K 1493/02 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 465 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 48 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |