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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 4/95
§§: EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Renovierung
Rechtsfrage: Renovierungskosten für ein im August 1987 erworbenes, für acht Monate vermietetes und ab September 1988 selbstgenutztes Einfamilienhaus als abziehbare Vorkosten gem. § 10 e Abs.6 EStG (unmittelbarer Zusammenhang mit Anschaffung)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.09.1994
Vorinstanz/AZ: 7 K 204/91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.1998
Erledigungs-Az: X R 4/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 16 13