Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 36/99
§§: EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 6a
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Herstellungskosten, Anschaffung, Neubau, Renovierung
Rechtsfrage: Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG: Ist durch Baumaßnahmen an einem 1994 erworbenen, im Jahre 1927 erbauten Wohnhaus eine neue Wohnung entstanden (Vollverschleiß) oder liegt die Anschaffung eines renovierungsbedürftigen Altbaus vor, für die lediglich ein Abzugsbetrag bis zu 9000 DM möglich ist? Divergenz zum BFH-Urteil X R 54/96 (BFH/NV 1998, 841)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 13.04.1999
Vorinstanz/AZ: I 18/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 01 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2002
Erledigungs-Az: X R 36/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils