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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 31/03 |
§§: | EStG § 33 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kfz-Kosten, Behinderter, Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastung, Kraftfahrzeug |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von Pkw-Kosten des zu 100 v.H. schwerbehinderten (Merkmale "aG" und "H") Klägers: Liegt bei einer Fahrleistung von nur 3601 km ein krasser Ausnahmefall i.S. der BFH-Rechtsprechung (u.a. BStBl II 2002, 224) vor, so dass an Stelle des Pauschbetrages von 0,58 DM/km die tatsächlichen Fahrtkosten mit 2,26 DM/km berücksichtigt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 157/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 36 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 31/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 10 85 |