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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 38/10 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Sanierungsgewinn, Forderungsverzicht, Gesellschafterwechsel, Zurechnung
Rechtsfrage: Ist ein Sanierungsgewinn, den eine Personengesellschaft durch einen Forderungsverzicht ihrer Gläubiger erzielt hat, den im Zeitpunkt des Verzichts beteiligten (Alt-)Gesellschaftern zuzurechnen, oder kommt eine Zurechnung bei den neu eingetretenen Gesellschaftern in Betracht, wenn eine Kapitalzuführung durch die Neugesellschafter Bedingung für den Forderungsverzicht gewesen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.07.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 2168/07 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1984
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2015
Erledigungs-Az: IV R 38/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 04 08