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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/19 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 4 Satz 3, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2, KStG § 10 Nr. 2, AO § 89 Abs. 3, AO § 3 Abs. 4 Nr. 7 |
Schlagwörter | Termingeschäft, Zertifikat, Verlust, Verbindliche Auskunft, Betriebsausgabe, Abzugsverbot |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung von Verlusten aus sog. Unlimited TurboBull Zertifikaten - "Termingeschäft" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG - Abzugsfähigkeit der Gebühr für eine verbindliche Auskunft als Betriebsausgabe: 1. Können Knock-out-Zertifikate (hier: sog. Unlimited TurboBull Zertifikate) nicht den Termingeschäften i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG zugeordnet werden, wenn der Anleger nicht dazu verleitet wird, ohne oder mit verhältnismäßig geringem Einsatz eigenen Vermögens und ohne Aufnahme eines förmlichen Kredits auf Gewinn zu spekulieren - möglicherweise mit dem Risiko einer Nachschussverpflichtung -, sondern sein Verlustrisiko auf den Kaufpreis für die Schuldverschreibung begrenzt ist, den er sofort bei Vertragsabschluss in voller Höhe bezahlen muss, und es an einem hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt sowie der Möglichkeit des Abschlusses eines Gegengeschäfts fehlt? - 2. Unterfallen Gebühren für eine verbindliche Auskunft, die zur Vermeidung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer eingeholt wurde, dem Betriebsausgabenabzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10235/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.12.2021 |
Erledigungs-Az: | I R 24/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 10 01 |