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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/18 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 a, EStG § 3 Nr. 16
Schlagwörter Entsendung, Ausland, Verbundene Unternehmen, Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Auswärtstätigkeit, Reisekostenersatz, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist in Entsendefällen (der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Entsendevertrages zu einem verbundenen Unternehmen ins Ausland entsandt und schließt dort zusätzlich einen lokalen Arbeitsvertrag) von einer dauerhaften Zuordnung i.S. des § 9 Abs. 4 EStG auszugehen (hier: Berücksichtigung der vom ausländischen Arbeitgeber erstatteten Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Heimfahrten als steuerfreier Werbungskostenersatz)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.04.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 266/16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2020
Erledigungs-Az: VI R 22/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 68