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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 6/15 (BFH)
§§: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 66, FGO § 40 Abs. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Sanierungsgewinn, Billigkeit, Feststellung, Verpflichtungsklage
Rechtsfrage: Ist nach Abschaffung der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3 Nr. 66 EStG a.F.) die Tatsache, dass und ggf. in welcher Höhe eine Personengesellschaft einen Sanierungsgewinn erzielt hat, in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen aufzunehmen? Kann das FA im Wege der Verpflichtungsklage zum Erlass der begehrten Feststellung verpflichtet werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.01.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 6209/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 975
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 84
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage