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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/12 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 15 Abs. 1, BewG § 12 Abs. 3, ErbStG § 7 Abs. 3 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Darlehen, Zinsabschlagsteuer, Eheähnliche Gemeinschaft, Freigebige Zuwendung |
Rechtsfrage: | zinsloses Darlehen - Schenkungsteuer: Kann eine Gegenleistung darin angenommen werden, dass die Darlehensnehmerin mit dem Darlehensgeber eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingeht? Sieht das Bewertungsgesetz eine Abweichung des Zinssatzes von 5,5 % (§ 12 Abs. 3 BewG) vor, wenn der marktübliche Zins nachweislich geringer ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3819/10 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 25 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 25/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 07 24 |