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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 32/19 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Photovoltaik, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Prognosezeitraum, Verlust, Liebhaberei, Private Mitveranlassung |
Rechtsfrage: | Kann auch dann eine verlustbringende Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht i.S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG unterhalten werden, wenn die Gewinnerwartung unter Verzicht auf ein schlüssiges Betriebskonzept allein aus Werbeversprechen abgeleitet wurde und der erzeugte Strom überwiegend zur Deckung des privaten Strombedarfs genutzt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 59/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 45 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |