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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 48/04 | 
| §§: | EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO 1977 § 110 | 
| Schlagwörter | Antragsveranlagung, Frist, Wiedereinsetzung, Verschulden | 
| Rechtsfrage: | Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist wegen Unkenntnis des steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen von der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Liegt ein unverschuldeter Rechtsirrtum vor oder ist ein grobes Verschulden anzunehmen, weil nicht nur in den Medien und auf dem Erläuterungsbogen zur ESt-Erklärung, sondern insbesondere in der Broschüre "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" bei Übersendung der Lohnsteuerkarten auf die gesetzliche Frist hingewiesen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.01.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 3897/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 10 62 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.09.2006 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 48/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
