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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 8/15 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Gründung
Rechtsfrage: 1. Ist ein Steuerpflichtiger als Einzelperson - vergleichbar einer Vorgründungsgesellschaft - berechtigt, aus Rechnungen über von ihm bei anderen Unternehmern bezogene Beratungsleistungen zum Zwecke der Vorbereitung und Errichtung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft die gesondert ausgewiesenen Vorsteuerbeträge abzuziehen, wenn objektiv erkennbar die Absicht bestand, mit der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen? - 2. Stehen diesem Anspruch auf Vorsteuerabzug der Umstand, dass zu keinem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt wurden, oder die Tatsache, dass es tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gekommen ist, oder der Umstand, dass der Steuerpflichtige bei Bezug der Eingangsleistungen in der Gründungsphase nicht selbst als natürliche Person besteuerte Umsätze ausführen wollte, entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.01.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1523/14 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 30 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2015
Erledigungs-Az: V R 8/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 33