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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 153/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 20
Schlagwörter Schuldzinsen, Anteilserwerb, Werbungskosten, Einkunftsart
Rechtsfrage: Sind Darlehenszinsen zum Erwerb von nicht handelbaren, den besonderen Bedingungen der §§ 27, 28 WPO unterliegenden Arbeitgeber-Namensaktien als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar, wenn nach dem Anstellungsvertrag als Wirtschaftsprüfer eine wesentlich höher dotierte Position (Partnerstatus) nur durch den Erwerb einer bestimmten und begrenzten Anzahl von Aktien an der Gesellschaft erlangt werden kann und die Anteile beim Ausscheiden aus der Gesellschaft an diese zurückzugeben sind, so dass der Anteilserwerb als Kapitalanlage in den Hintergrund tritt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 26.09.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1197/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.04.2006
Erledigungs-Az: IX R 80/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 80/01 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 20