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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 33/20 (BFH) |
§§: | StromStG § 10 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerentlastung, KMU, Verbundene Unternehmen |
Rechtsfrage: | 1. Welche Unternehmen gelten als "verbundene" bzw. "verpartnerte" Unternehmen i.S. des Art. 3 Abs. 2 und 3 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36)? - 2. Ist dabei infolge der beschränkenden Betrachtung der in Frage kommenden Unternehmen entsprechend dem Beschluss der Kommission vom 18.12.2012 - 2012/838/EU - (ABl. L 359/45) lediglich auf die unmittelbar vor- bzw. nachgeschalteten Unternehmen abzustellen? - 3. Inwiefern ist der vom Anhang der Empfehlung vorgegebene Zweijahreszeitraum bei nur zeitweiser Unter- bzw. Überschreitung maßgeblich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1169/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 04 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |