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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-42/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG
Schlagwörter Vorsteuerabzug, EG, EU, Umsatzsteuer, gutgläubiger Erwerber, Steuerhinterziehung, Nichtigkeit, Kaufvertrag
Rechtsfrage: 1. Wenn die Lieferung von Gegenständen für einen Steuerpflichtigen bestimmt ist, der gutgläubig, ohne Kenntnis von der vom Verkäufer begangenen Steuerhinterziehung einen Vertrag geschlossen hat, verbietet es dann der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass die Nichtigkeit des Kaufvertrags aufgrund einer Regel des nationalen Zivilrechts, nach der dieser Vertrag absolut nichtig ist, weil er wegen eines vom Verkäufer verfolgten gesetzwidrigen Zweckes gegen die öffentliche Ordnung verstößt, für diesen Steuerpflichtigen zum Verlust seines Rechts auf Vorsteuerabzug führt? - 2. Lautet die Antwort anders, wenn sich die absolute Nichtigkeit aus der Hinterziehung der Mehrwertsteuer selbst ergibt?
Vorinstanz: Cour de Cassation de Belgique
Vorinstanz/Datum: 20.01.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 93 S. 9
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache