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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 32/17 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 4 Satz 2, EStG § 22 Nr. 4 Satz 3 |
Schlagwörter | Abgeordneter, Werbungskosten, Sonstige Einkünfte |
Rechtsfrage: | Zur Frage der Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit der zur Wahlstellung als Kandidat für ein Mandat im Europäischen Parlament und zur Erlangung des Nachrückerstatus als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 614/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 25 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2019 |
Erledigungs-Az: | IX R 32/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 03 18 |