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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 19/20 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 4
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Anteilsveräußerung, Gegenleistung
Rechtsfrage: Stellt der Erlös aus dem Verkauf seitens der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft von Anteilen der grundstückserwerbenden Kapitalgesellschaft eine Gegenleistung i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG dar, sodass dieser neben der vereinbarten Zahlungsverpflichtung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen wird, wenn die Zahlungsverpflichtung alleine unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.06.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 2191/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 14 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2023
Erledigungs-Az: II R 19/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 14 08