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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 13/20 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 4, GewStG § 9 Nr. 2 b, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, AktG § 278, HGB § 164, EStG § 38 Abs. 1 Satz 3, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Vergütung, Geschäftsführung
Rechtsfrage: KGaA - Hinzurechnung von Vergütungen für die Geschäftsführung nach § 8 Nr. 4 GewStG: Ist eine Hinzurechnung der Vergütung für die Geschäftsführung nach § 8 Nr. 4 GewStG auch dann vorzunehmen, wenn die GmbH & Co. KGaA mit dem Geschäftsführer, der Kommanditist der persönlich haftenden GmbH & Co. KG ist, unmittelbar einen Anstellungsvertrag abschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.02.2020
Vorinstanz/AZ: 13 K 1151/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 05 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.09.2022
Erledigungs-Az: I R 13/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 02 28