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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 42/06 |
§§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, UStG § 4 Nr. 22 b, AO 1977 § 52 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Sport, Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Befreiung, Sponsoring, Teilnehmergebühren, Verein |
Rechtsfrage: | 1. Wie sind Sponsoringeinnahmen eines Schützenvereins in ertragsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen? - 2. Sind Teilnehmergebühren für Sportveranstaltungen umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 22 b UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4052/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 32 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 42/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 12 27 |