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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-379/09 (EuG) |
§§: | EG Art. 87 |
Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Subvention, Italien, Gewächshaus, Verbrauchsteuerbefreiung, Gasöl |
Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung K(2009) 5497 der Kommission vom 13.7.2009 über die staatlichen Beihilferegelungen C 6/2004 (ex NN 70/01) und C 5/2005 (ex NN 71/04), die Italien zugunsten von Gewächshausbetreibern durchgeführt hat (Befreiung des für die Beheizung von Gewächshäusern verwendeten Gasöls von den Verbrauchsteuern), nichtig? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Italien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 282 S. 59 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2012 |
Erledigungs-Az: | Rs T-379/09 |