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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 69/13 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Veranlassungszusammenhang, Golfclub
Rechtsfrage: Hat die Arbeitgeberin für ihre Arbeitnehmer Firmenspielberechtigungen in einem Golfclub erworben, liegt dann Arbeitslohn vor, wenn der Golfclub nach dem Ausscheiden des firmenspielberechtigten Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis diesem eine beitragsfreie Ehrenmitgliedschaft im Golfclub gewährt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.02.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 2940/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1648
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2014
Erledigungs-Az: VI R 69/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 25 71