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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 13/20 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 4, GewStG § 9 Nr. 2 b, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, AktG § 278, HGB § 164, EStG § 38 Abs. 1 Satz 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Vergütung, Geschäftsführung |
Rechtsfrage: | KGaA - Hinzurechnung von Vergütungen für die Geschäftsführung nach § 8 Nr. 4 GewStG: Ist eine Hinzurechnung der Vergütung für die Geschäftsführung nach § 8 Nr. 4 GewStG auch dann vorzunehmen, wenn die GmbH & Co. KGaA mit dem Geschäftsführer, der Kommanditist der persönlich haftenden GmbH & Co. KG ist, unmittelbar einen Anstellungsvertrag abschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1151/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.09.2022 |
Erledigungs-Az: | I R 13/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 02 28 |