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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 19/17 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 2 Satz 2 Alt 2, EStG § 35 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Heimunterbringung, Eltern, Anspruchsberechtigung |
Rechtsfrage: | Setzt die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung gemäß § 35 a Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 EStG für Aufwendungen wegen der Unterbringung eines Elternteils des Steuerpflichtigen in einem Pflegeheim einen eigenen Haushalt der gepflegten Person in dem Heim voraus? (Kann die Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 EStG von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, der nicht gepflegt wird, aber für die Betreuungsleistungen aufkommt?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 400/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.04.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 19/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 42 |