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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/08 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Rechtserheblichkeit, Neue Tatsache, Feststellungslast, Ausgleichszahlung, Zusatzversorgungskasse, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Führt bereits die bloße Möglichkeit einer anderen Entscheidung zur Begründung der Rechterheblichkeit einer neuen Tatsache (hier: nachträgliches Bekanntwerden von Ausgleichszahlungen eines Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Wechsel der Zusatzversorgungskasse, die der Arbeitgeber als Arbeitslohn versteuert hat)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.05.2008
Vorinstanz/AZ: 17 K 692/07 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1346
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2010
Erledigungs-Az: VI R 27/08
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 26 29