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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 40/19 (BFH) |
§§: | AStG § 1, GewStG § 9 Nr. 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Hinzurechnung, Darlehenszinsen, Verzicht, Verdeckte Einlage, Gewerbeertrag, Kürzung |
Rechtsfrage: | 1. Führt der Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft zu einer verdeckten Einlage bzw. zu einer Hinzurechnung nach § 1 AStG? - 2. Ist bei einer Hinzurechnung nach § 1 AStG der Gewerbeertrag der Klägerin entsprechend § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen? - 3. Das Verfahren I R 14/16 war durch Beschluss vom 5.4.2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens Rs C-382/16 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 653/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2019 |
Erledigungs-Az: | I R 40/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 11 48 |