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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 75/04
§§: EStG § 6 a Abs. 1 Nr. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Pensionszusage, Schriftform, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Erfüllt eine Pensionszusage nur dann das Schriftformerfordernis i.S. des § 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie Gegenstand einer sowohl vom Pensionsverpflichteten (Arbeitgeber) als auch vom Pensionsberechtigten (Arbeitnehmer) unterzeichneten schriftlichen Erklärung ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 02.09.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 1263/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2005
Erledigungs-Az: I R 75/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 39 34