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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 26/12 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 14 Nr. 1, AO § 41 Satz 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Zurechnung, Bedingung, Bemessungsgrundlage, Anteilsvereinigung
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer bei Durchführung eines Kaufvertrags trotz fehlenden Bedingungseintritts: Ist dem Käufer eines Grundstücks dieses bereits ab dem Zeitpunkt der Auflassungserklärung grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen, auch wenn die vereinbarte aufschiebende Bedingung noch nicht eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.06.2012
Vorinstanz/AZ: 8 K 1667/09 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 25 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2014
Erledigungs-Az: II R 26/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 40