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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/12 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 15 Abs. 1, BewG § 12 Abs. 3, ErbStG § 7 Abs. 3
Schlagwörter Schenkungsteuer, Darlehen, Zinsabschlagsteuer, Eheähnliche Gemeinschaft, Freigebige Zuwendung
Rechtsfrage: zinsloses Darlehen - Schenkungsteuer: Kann eine Gegenleistung darin angenommen werden, dass die Darlehensnehmerin mit dem Darlehensgeber eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingeht? Sieht das Bewertungsgesetz eine Abweichung des Zinssatzes von 5,5 % (§ 12 Abs. 3 BewG) vor, wenn der marktübliche Zins nachweislich geringer ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.03.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 3819/10 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 25 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2013
Erledigungs-Az: II R 25/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 24