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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-423/10 (EuGH) |
§§: | KN Unterposition 8536 69 |
Schlagwörter | EG, EU, Zolltarif, Tarifierung, Einreihung, Verbindungselemente, Flachsteckhülsen, Flachstecker |
Rechtsfrage: | Fallen die im Beschluss näher beschriebenen elektrischen Verbindungselemente unter die Unterposition 8536 69 der Kombinierten Nomenklatur in den Fassungen der VO (EG) Nr. 1810/2004, Nr. 1719/2005 und Nr. 1549/2006, die jeweils zur Änderung des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ergangen sind? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.08.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2418/09 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 33 88 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-423/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 20 27 |