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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 42/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, UStG 1999 § 3 Abs. 9 a Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Absicht, Zuordnung, Steuererklärung
Rechtsfrage: 1. Erfordert der Bezug eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen ist, bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine sofortige Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zum Unternehmen, wenn er insgesamt dem Unternehmen zugeordnet werden soll? - 2. Hat dies durch Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs in der erstmöglichen Steuererklärung, der Umsatzsteuervoranmeldung, zu erfolgen (hier: keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen im Dezember bzw. im Oktober des folgenden Jahres)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.08.2009
Vorinstanz/AZ: 16 K 463/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2011
Erledigungs-Az: V R 42/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 31 06