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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 52/98 |
§§: | AO 1977 § 227, FGO § 102, FGO § 76 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erlaß, Ermessen, Billigkeit, Aufhebung |
Rechtsfrage: | Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen: Kann neues tatsächliches Vorbringen des Klägers im Klageverfahren die Ermessensentscheidung des FA, bzw. der OFD im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nachträglich fehlerhaft machen? Führt das Nachschieben tatsächlicher Gründe immer zur Aufhebung der Ermessensentscheidung durch das FG? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1531/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 52/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 66 02 |