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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 64/15 (BFH) |
§§: | FGO § 40 Abs. 2, EStG § 13 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Beschwer, Vorweggenommene Erbfolge, Landwirtschaft, Grundstück, Buchwertfortführung |
Rechtsfrage: | Ist die Klage, mit der höhere Bilanzansätze für die Grundstücke des inzwischen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragenen landwirtschaftlichen Betriebs begehrt werden, deshalb zulässig, weil sich beim Betriebserwerber in späteren Veranlagungszeiträumen steuerliche Vorteile aus der Fortführung der höheren Buchwerte ergeben würden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 114/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1292 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 64/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 10 45 |