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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 60/96 |
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 |
| Schlagwörter | Ausschüttung, Eigenkapital, Beteiligung, Zeitpunkt, Veräußerungsgewinn |
| Rechtsfrage: | Sind Ausschüttungen aus dem Eigenkapital i.S. von § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG (EK 04), die über den Buchwert von im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen hinausgehen, nicht steuerbare Vermögensmehrungen , für die ein nicht sofort steuerlich zu erfassender passiver Ausgleichsposten zu bilden ist, der erst im Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligungen dem Veräußerungserlös hinzuzurechnen ist? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 13.06.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | XIV 99/89 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.02.1999 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 60/96 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 50 16 |