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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/98 |
§§: | GrEStG § 23 Abs. 4, GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 11 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag, Erwerbsvorgang, Genehmigung, Vormund, Steuersatz |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Entstehung und Höhe der Grunderwerbsteuer. Wann ist bei einem der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürftigen Grundstückskaufvertrag der Erwerbsvorgang im Sinne von § 23 GrEStG 1983 verwirklicht und unterliegt der Erwerb (Kaufvertrag vom November 1996, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung im Januar 1997) dem Steuersatz von 2 oder von 3,5 v.H.? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | IV 301/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.02.2000 |
Erledigungs-Az: | II R 51/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 06 67 |