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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 102/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Au-pair, Sprachkurs, Studium |
Rechtsfrage: | Sind die von der Tochter des Klägers während eines Au-pair Aufenthalts in den USA besuchten Sprachkurse und landeskundlichen Vorlesungen nach deren Inhalt und Umfang als Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzuerkennen, mit der Folge, dass für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld besteht? Dienen diese Kurse insbesondere dem späteren Studium an einer inländischen Universität? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 90/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 997 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 24 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 102/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 04 15 |