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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 7/08 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Zuschuss, Investitionszuschuss, Baukostenzuschuss, Betreutes Wohnen, Altenpflegeheim, Vermietung, Einnahmen, Herstellungskosten, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den von der Investitionsbank des Landes Brandenburg auf der Grundlage des Art. 52 des Pflege-Versicherungsgesetzes sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Pflege des Landes Brandenburg gewährten, die Bereiche "Betreutes Wohnen im Heim" und "Altenpflegeheim" umfassenden, Baukostenzuschüsse insgesamt um mit den Herstellungskosten verrechenbare und damit zu einer Minderung der AfA führende Investitionszuschüsse oder um auf 10 Jahre verteilt ansetzbare Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG? Verstößt die Ungleichbehandlung derartiger Zuschüsse im Bereich der Überschuss- und Gewinneinkunftsarten (R 163 Abs. 2 Satz 2, R 34 Abs. 2 EStR 2000) gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.01.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 2278/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2009
Erledigungs-Az: IX R 7/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 75