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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 4/03 |
§§: | MinöStG 1992 § 4 Abs. 1 Nr. 4, MinöStV 1993 § 17 Abs. 5 Nr. 2 |
Schlagwörter | Mineralölsteuer, Steuerbefreiung, Schiffsbetriebsstoff |
Rechtsfrage: | Steuerfreie Verwendung von Mineralöl als Schiffsbetriebsstoff. Ist ein sog. Hopperbagger (Laderaumsaugschiff, mit dem Sand, Kies und dergl. vom Gewässergrund aufgesaugt, in einen eigenen Laderaum gespült, zum jeweiligen Bestimmungsort transportiert und dort verkappt werden kann) ein schwimmendes Arbeitsgerät (mit der Möglichkeit des Warentransportes) oder ein Handelsschiff? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IV 244/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 4/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 17 |