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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 12/24 (BFH) |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 6 Satz 2 |
| Schlagwörter | Erstausbildung, Kindergeld, Ausbildung |
| Rechtsfrage: | Kann eine wenige Monate dauernde Ausbildung bzw. Qualifikation zum "Verbrauch" der Erstausbildung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG führen? Stellt § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG hierfür eine - auch für das Kindergeldrecht geltende - Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 09.01.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 782/22 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 04 35 |