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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 42/06
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, UStG § 4 Nr. 22 b, AO 1977 § 52 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Sport, Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Befreiung, Sponsoring, Teilnehmergebühren, Verein
Rechtsfrage: 1. Wie sind Sponsoringeinnahmen eines Schützenvereins in ertragsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen? - 2. Sind Teilnehmergebühren für Sportveranstaltungen umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 22 b UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.05.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 4052/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 32 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2007
Erledigungs-Az: I R 42/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 12 27