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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 68/11 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 182, AO § 228, AO § 229 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Anrechnungsverfügung, Grundlagenbescheid, Änderung, Zahlungsverjährung |
Rechtsfrage: | Zahlungsverjährung bei Änderung der Anrechnungsverfügung eines (Folge-) Einkommensteuerbescheids: Gelten die allgemeinen Regeln der Zahlungsverjährung, wenn die Anrechnungsverfügung auf den Feststellungsbescheid und den Einkommensteuerbescheid aufgeteilt ist? Beginnt mit der erstmaligen Bekanntgabe der ersten Anrechnungsverfügung die fünfjährige Zahlungsverjährungsfrist und wird diese durch spätere, innerhalb der 5-Jahresfrist mögliche Änderungen nicht neu in Gang gesetzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1772/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2013 |
Erledigungs-Az: | VII R 68/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 01 51 |