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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/17 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 20 Abs. 5, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Zurechnung, Kirche
Rechtsfrage: Weitergabeverpflichtung an die Kirchengemeinde als Nachlassverbindlichkeit: Der Kläger, ein Geistlicher, ist nach dem Dienstrecht kraft Gesetzes von der Erbschaft von Mitgliedern seiner eigenen Kirchengemeinde ausgeschlossen. Stellt die Weitergabeverpflichtung der Erbschaft an die Kirchengemeinde für den Kläger eine Nachlassverbindlichkeit dar, weil er tatsächlich nicht bereichert ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 14.12.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 613/15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2019
Erledigungs-Az: II R 4/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 30