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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 2/04 |
§§: | AO § 240, FGO § 118 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erlass, Säumniszuschläge, Sachliche Billigkeit, Konkurs, Konkursverwalter |
Rechtsfrage: | Erlass der bis zur Konkurseröffnung angefallenen Säumniszuschläge möglich, wenn - die Gemeinschuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet war, so dass sie auch durch Säumniszuschläge nicht zur Zahlung der Steuerschuld angehalten werden konnte; - die Steuer rechtswidrig und zu Unrecht festgesetzt und die Festsetzung im Rechtsbehelfsverfahren ersatzlos aufgehoben worden war; - die Säumniszuschläge zu einem weit überwiegenden Teil nach Anordnung der Sequestration entstanden, also zu einer Zeit, als die Steuerforderung nicht mehr vollstreckbar war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 5352/01 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 2/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 23 05 |