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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 38/97
§§: InvZulG § 1 Abs. 1, InvZulG § 1 Abs. 2, InvZulG § 2 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, GewStR Abschn. 15, AO 1977 § 12
Schlagwörter Segelyacht, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Betrieb, Betriebsstätte, Gewinn
Rechtsfrage: Keine InvZul für Anschaffung einer nicht selbstgenutzten Segelyacht mit Liegeplatz Rostock? Vorhandensein eines Betriebes? Totalgewinn möglich? Sind die ESt-lichen Erfordernisse für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht im Investitionszulagenrecht uneingeschränkt anzuwenden? (Offen bleiben konnte: Büro bzw. Segelyacht als Betriebsstätte; Verbleiben im Fördergebiet bei Fahrten außerhalb der Dreimeilenzone). - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 06.05.1997
Vorinstanz/AZ: 2 96 141 K 2
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.1999
Erledigungs-Az: III R 38/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 52 61