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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 3/17 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 6 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, BewG § 11 Abs. 4, BewG § 1 Abs. 2
Schlagwörter Immobilienfonds, Umlaufvermögen, Liquidation, Teilwertabschreibung
Rechtsfrage: Sind dem Umlaufvermögen zugehörige Anteile an in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme ausgesetzt ist, auf den Zweitmarktwert abzuschreiben, wenn allein der Befund vorliegt, dass zwar zwei miteinander konkurrierende Werte - nämlich der Rücknahmewert und der Zweitmarktwert - existieren, es aber nicht verifizierbar ist, dass der Zweitmarktwert der zutreffendere Wert ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.10.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 2393/14 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 04 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2019
Erledigungs-Az: XI R 41/17
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 41/17 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 03 98