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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 260/98 |
§§: | EStG § 70 Abs. 2, AO § 172 Abs. 1 Nr. 2 d |
Schlagwörter | Kindergeld, Änderung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Können Kindergeldbescheide nur für die Zukunft oder auch rückwirkend nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung geändert werden? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.05.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1191/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.1998 |
Erledigungs-Az: | VI B 260/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 18/99 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 25.7.2001 - VI R 18/99 |