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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 5 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten- und Arbeitslosenversicherung) bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge eines in Berufsausbildung befindlichen Kindes? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 01.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2973/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 01 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |