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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Promotionskosten, Berufliche Veranlassung, Ausbildung
Rechtsfrage: Durch die Promotion im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses entstandene Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer Universität wegen des beruflichen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsverhältnis und der Doktorarbeit unbegrenzt als beruflich veranlasste Erwerbsaufwendungen abziehbar (vgl. a. BFH-Urteile vom 17.12.2002 VI R 137/01 und vom 27.5.2003 VI R 33/01)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.02.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 3534/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 989
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VI R 28/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 61