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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 72/97
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 39 Abs. 2
Schlagwörter Entnahme, Wirtschaftliches Eigentum, Grundstück
Rechtsfrage: Wann wurde das Grundstück entnommen, 1979, als der Stpfl. es seiner Tochter schenkte, sich aber den lebenslangen Nießbrauch vorbehielt und die Verwertungsbefugnis der Tochter einschränkte oder 1989, als er seine Kanzlei, zu deren Betriebsvermögen das Grundstück ursprünglich gehörte, veräußerte? War der Stpfl. durch die vertraglichen Regelungen von 1979 und die weitere betriebliche und private Nutzung zumindest weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.06.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 2331/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.1998
Erledigungs-Az: IV R 72/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt - Revision zurückgenommen