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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 2/04
§§: AO § 240, FGO § 118 Abs. 1
Schlagwörter Erlass, Säumniszuschläge, Sachliche Billigkeit, Konkurs, Konkursverwalter
Rechtsfrage: Erlass der bis zur Konkurseröffnung angefallenen Säumniszuschläge möglich, wenn - die Gemeinschuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet war, so dass sie auch durch Säumniszuschläge nicht zur Zahlung der Steuerschuld angehalten werden konnte; - die Steuer rechtswidrig und zu Unrecht festgesetzt und die Festsetzung im Rechtsbehelfsverfahren ersatzlos aufgehoben worden war; - die Säumniszuschläge zu einem weit überwiegenden Teil nach Anordnung der Sequestration entstanden, also zu einer Zeit, als die Steuerforderung nicht mehr vollstreckbar war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.10.2003
Vorinstanz/AZ: 18 K 5352/01 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 20 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.2006
Erledigungs-Az: V R 2/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 23 05